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NEWS

ENTGELTORDNUNG TV-L

Die im Rahmen der Tarifeinigung 2011 mit den Ländern vereinbarte Entgeltordnung zum TV-L, konnte jetzt redaktionell abgeschlossen werden. Die neuen Regelungen treten zum 1. Januar 2012 in Kraft.

 

Unmittelbar gilt die Entgeltordnung bei Neueinstellungen und bei Übertragung einer anderen Tätigkeit ab 1. Januar 2012. 

 

Bei unveränderter Tätigkeit können Beschäftigte bis zum 31. Dezember 2012 – rückwirkend zum 1. Januar 2012 – einen Antrag stellen, wenn sich nach neuem Tarifrecht für sie eine Höhergruppierung ergibt.

 

Nicht in allen Fällen lohnt sich eine Höhergruppierung finanziell. Unsere Mitarbeiter beraten gern vor Ort, ob eine Antragstellung sinnvoll ist.

 

DIE ENTGELTORDNUNG IN KÜRZE:

 

• Die bisherigen Eingruppierungsgrundsätze der §§ 22 und 23 BAT/BAT-O bzw. des Lohngruppenverzeichnisses zum MTArb/MTArb-O einschließlich der Vorbemerkungen wurden inhaltlich unverändert übernommen.

 

• Die durch den TVÜ-L weggefallenen Aufstiege nach bis zu sechs Jahren in den Entgeltgruppen 2 bis 8 im Bereich der Anlage 1a zum BAT, werden ohne vorherige Wartezeit der höheren Entgeltgruppe zugeordnet. Hiervon profitieren insbesondere Beschäftigte in der allgemeinen Verwaltung, in medizinischen Berufen, im Sozial- und Erziehungsdienst, an Theatern und Bühnen, in technischen Berufen, als Meister/-innen und im Justizdienst.

 

• Die durch den TVÜ-L weggefallenen Vergütungsgruppenzulagen nach bis zu sechs Jahren, werden ohne vorherige Wartezeit sofort gezahlt. Dies nicht mehr in gleicher Höhe, sondern anteilig.

 

• Die bisherige Eingruppierung in der niedrigeren Gruppe während der Einarbeitungszeit von bis zu einem Jahr (z.B. in medizinischen Berufen) entfällt.

 

• Bei den Ingenieuren/-innen werden die Tätigkeitsmerkmale mit einer inhaltlichen Heraushebung zu mindestens einem Drittel und anschließendem Aufstieg direkt der höheren Entgeltgruppe zugeordnet.

 

• Bei gleichen Angestellten- bzw. Arbeitermerkmalen wurden die sogenannten „Überlappungen“ aufgehoben. In der Regel wurden die günstigeren Arbeitermerkmale beibehalten.

 

• Bisherige Zulagen wie z.B. Meister-, Techniker-, Programierer- oder Vorarbeiterzulagen werden weiterhin gezahlt. Auch Erschwerniszuschläge bleiben erhalten.

 

ZWEITER SCHRITT FOLGT

 

Diese Entgeltordnung ist noch keine neue Entgeltordnung im Sinne der Tarifeinigung von 2009. In einem zweiten Schritt werden ein neues Modell verhandeln und ein solches auch erprobt.

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© by rcu, 10.02.2012

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