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Das Superwahljahr 2024

Das Jahr 2024 wird als „Superwahljahr“ bezeichnet, denn nicht nur für Deutschland ist dies in Bezug auf anstehende Wahlen von Bedeutung. So steht in den USA im November die nächste Präsidentschaftswahl an. Nicht zuletzt aufgrund der voraussichtlich erneuten Kandidatur Donald Trumps wird diese Wahl weltweit mit Spannung erwartet.

Zuletzt fanden in Russland Präsidentschaftswahlen statt, aus denen Wladimir Putin als bleibendes Staatsoberhaupt hervorging. Auch z. B. in Indien wird 2024 ein neues Parlament gewählt. Ihre Stimme abgeben dürfen hier etwa eine Milliarde Wahlberechtigte aus 28 Bundesstaaten und drei Unionsterritorien.

Ein Überblick über die Wahlen in Deutschland

26.05.2024: Kommunalwahl in Thüringen

09.06.2024: Europawahl

09.06.2024: Kommunalwahl in Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt

01.09.2024: Landtagswahl in Sachsen und Thüringen

22.09.2024: Landtagswahl in Brandenburg

Insgesamt steht 2024 in drei Bundesländern die Landtagswahl an, und in acht weiteren die Kommunalwahlen. Im Juni d. J. sind alle wahlberechtigten Bürger der EU-Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Die Wahl erstreckt sich über mehrere Tage und das Ziel ist die Neubesetzung des Europäischen Parlaments.

Kommunalwahlen in Deutschland

Wird von Kommunen gesprochen, sind Kreise, Städte, Gemeinden und Stadtbezirke gemeint. Bei einer Kommunalwahl werden somit Räte oder Personen gewählt, die für die jeweilige Kommune Entscheidungen treffen, sich also um die Kommunalpolitik kümmern.

Von der Wahl der Staatsorgane unterscheidet sich das Kommunalwahlrecht dadurch, dass auch Wählergruppen, die keiner Partei angehören, zur Wahl antreten können. Dies betrifft sogenannte Rathausparteien, die zwar antreten dürfen, aber Unterstützungsunterschriften vorlegen müssen, um in den Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag gewählt werden zu können.

Die Stadtstaaten Hamburg und Berlin haben auf kommunaler Ebene nochmals gesondertes Wahlrecht. Hier ähneln die Regelungen denen der Wahl auf Bundesländer-Ebene. Während in den meisten Bundesländern die Wahl des Bürgermeisters unter das Wahlsystem der Kommunalwahl fällt, ist dieser in Bremen, Berlin und Hamburg auch Regierungsoberhaupt des Stadtstaats und vertritt das jeweilige Bundesland.

Wer darf in Deutschland wählen?

Kommunalwahlen finden je nach Bundesland alle vier bis sechs Jahre statt und sind als politische Ebene besonders nah an den Bürgern. Das Kommunalwahlrecht unterscheidet sich demnach von Bundesland zu Bundesland – auch in Bezug auf das Wahlalter. In der Mehrheit der Länder darf bereits ab einem Alter von 16 Jahren bei der Kommunalwahl abgestimmt werden.

Vom Alter abgesehen, dürfen alle Unionsbürger an ihrem aktuellen Wohnort an den Kommunalwahlen teilnehmen. Dies ist in den Grundrechten der Europäischen Union vorgeschrieben und bedeutet, dass Bürger auch dann an einer Kommunalwahl einer deutschen Kommune teilnehmen dürfen, wenn sie keine deutsche Staatszugehörigkeit besitzen.

Landtagswahlen 2024: In diesen Bundesländern wird im September gewählt

Laut Bundestag ist der Landtag die Volksvertretung in den Ländern, dessen Hauptaufgabe die Kontrolle der Landesregierung sowie die Gesetzgebung und das Budgetrecht (die Bestimmung über den Landeshaushalt) sind. Im Jahr 2024 finden in drei deutschen Bundesländern Landtagswahlen statt: in Thüringen und Sachsen am 01.09.2024, sowie in Brandenburg am 22.09.2024.

Die Landtagswahl ist jedoch nicht nur für die einzelnen Bundesländer, in denen gewählt wird, wichtig. Der Landtag wird für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt. Zwar entscheiden die Wähler in erster Linie darüber, wer im eigenen Bundesland regieren soll, jedoch wird eben hierdurch zeitgleich festgelegt, wer in den Bundesrat einzieht.

Da sich der Bundesrat also aus Vertretern der Landesregierung zusammensetzt, ist dieser verfassungsrechtlich gesehen ein „ewiges Organ“, so der Bundesrat. Nicht zuletzt aufgrund der großen Zustimmung in den östlichen Bundesländern Thüringen, Sachsen und Brandenburg für die AFD, stehen die Landtagswahl im September politisch besonders im Fokus.

Landtagswahlen 2024: Wer darf wählen und wie laufen die Wahlen ab?

Wählen dürfen Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit und Wohnsitz im jeweiligen Bundesland

Wahlalter in Thüringen und Sachsen: 18 Jahre

Wahlalter in Brandenburg: 16 Jahre

Landtagswahlen sind gleichzeitig Personenwahlen und Parteienwahlen

Im Gegensatz zur Kommunalwahl dürfen bei der Landtagswahl demnach nur Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit wählen. Außerdem ist nur wahlberechtigt, wer seinen Wohnsitz im jeweiligen Bundesland hat. In sechs Bundesländern, so auch in Brandenburg, dürfen 16-Jährige sich bereits aktiv an der Landtagswahl beteiligen und ihre Stimme abgeben.

In Thüringen und Sachsen ist die Wahlbeteiligung bei der Landtagswahl erst ab der Volljährigkeit erlaubt. Jeder Wahlberechtigte hat bei der Wahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird eine Person (Politiker) gewählt, mit der Zweitstimme eine Partei. Die Sitzverteilung und die Zahl der Sitze ergeben sich somit aus der Erst- und Zweitstimme der Wahlberechtigten.

Europawahl: Was wird gewählt und wofür?

Am 9. Juni 2024 finden in Deutschland die Europa-Wahlen statt. Europaweit betrachtet läuft die Wahl über mehrere Tage, vom 06. bis 09.06.2024, wobei alle wahlberechtigten EU-Bürger die Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden alle fünf Jahre gewählt.

Abgeordnete des EU-Parlaments kümmern sich um den Entwurf und die Verabschiedung neuer Gesetze auf EU-Ebene und haben damit Einfluss auf bedeutende Themen wie Klimawandel, Migration, Flucht und Sicherheitspolitik. Laut der Bundesregierung erhalten durch die Wahl 96 deutsche Abgeordnete Einzug in das Parlament. Insgesamt werden 720 Europaabgeordnete gewählt.

Europawahl 2024: Wer darf wählen und wie läuft die Wahl ab?

Wahlberechtigt sind Bürger der Europäischen Union

In Deutschland wurde das Wahlalter auf 16 herabgesetzt.

Wahlberechtigte haben eine Stimme, die sie einem Kandidaten einer Partei geben

Es gilt das Verhältniswahlrecht

Wahlberechtigt bei dieser Wahl sind Bürger der Europäischen Union. Somit ist irrelevant, ob ein Bürger in Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, oder nicht. Eine Besonderheit im Vergleich zur letzen Europawahl (2019) ist, dass in Deutschland dieses Jahr erstmalig Jugendliche ab 16 Jahren wählen dürfen.

Während der Wahl hat jeder Wahlberechtigte genau eine Stimme und kann sich mit dieser für einen Kandidaten oder eine Kandidatin aus einer Partei-Liste entscheiden. Es gilt demnach das Verhältniswahlrecht. Dieses besagt: Je mehr Stimmenzahlen eine Partei erhält, desto mehr Sitze erhält die Partei nach der Wahl im Europäischen Parlament.

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© by rcu, 26.04.2024

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